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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 1 KR 23/14 ER   

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https://dejure.org/2014,11952
LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 1 KR 23/14 ER (https://dejure.org/2014,11952)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2014 - L 1 KR 23/14 ER (https://dejure.org/2014,11952)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2014 - L 1 KR 23/14 ER (https://dejure.org/2014,11952)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 1 KR 23/14
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verlangt insoweit, dass die Einschränkung des Rechts von hinreichenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (so zutreffend weitgehend wörtlich LSG Hessen, Urt. v. 26. September 2013 -L 1 KR 50/13- juris-Rdnr. 26ff mit Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG] BVerfGE 65, 1, 41 f.; 56, 37, 41 ff. u. a.).

    Ob die (überwiegend erst künftig zu erwartenden) Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig sind oder sein werden, weil sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die dem rechtstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht, weil der Gesetzgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet sowie organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen getroffen hat, die der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (vgl. zu diesen Anforderungen aufgrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung grundlegend BVerfG Urt. von 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 - BVerfGE 65, 1 Leitsatz 2), kann nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden, soweit dieses selbst nicht verfrüht erhoben worden ist.

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 1 KR 23/14
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verlangt insoweit, dass die Einschränkung des Rechts von hinreichenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (so zutreffend weitgehend wörtlich LSG Hessen, Urt. v. 26. September 2013 -L 1 KR 50/13- juris-Rdnr. 26ff mit Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG] BVerfGE 65, 1, 41 f.; 56, 37, 41 ff. u. a.).
  • LSG Hessen, 26.09.2013 - L 1 KR 50/13

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild verstößt weder

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 1 KR 23/14
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verlangt insoweit, dass die Einschränkung des Rechts von hinreichenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (so zutreffend weitgehend wörtlich LSG Hessen, Urt. v. 26. September 2013 -L 1 KR 50/13- juris-Rdnr. 26ff mit Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG] BVerfGE 65, 1, 41 f.; 56, 37, 41 ff. u. a.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 11 KR 3562/16

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Lichtbilderfordernis -

    Die Verpflichtung zur Zurverfügungstellung eines Lichtbilds und zur Unterschriftsleistung verstößt auch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Anschluss an LSG Berlin-Brandenburg 06.03.2014, L 1 KR 23/14 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 18/14

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte (eGK) - derzeitige Anwendung

    Seinen parallel hierzu gestellten Eilantrag hat der Senat mit Beschluss vom 6. März 2014 (L 1 KR 23/14 ER) zurückgewiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 KR 2218/17
    Die Verpflichtung zur Zurverfügungstellung eines Lichtbilds und zur Unterschriftsleistung verstößt auch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Senatsurteil vom 24.01.2017, L 11 KR 3562/16; LSG Berlin-Brandenburg 06.03.2014, L 1 KR 23/14).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 5 KR 3086/15
    Das BSG (Urt. v. 18.11.2014 - B 1 KR 53/13 R - in juris) und das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 06.03.2014 - L 1 KR 23/14 ER -, Urt. v. 20.03.2015 - L 1 KR 18/14 - in juris) hätten ausgeführt, dass die eGK in ihrer derzeitigen Form nicht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße.
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